Der Weg zum Schiffsführerausweis

Wenn du dich entschlossen hast, das Steuer selbst in die Hand zu nehmen und den Schiffsführerausweis Kategorie A für Schiffe mit Maschinenantrieb (über 6kW/8PS) zu erlangen, dann sind folgende Schritte nötig:

1. Einholen der kantonalen Bewilligung

2. Theorieprüfung absolvieren

3. Praktische Prüfung absolvieren

Die folgende Wegleitung führt dich durch das Prozedere. Bei Fragen kannst du mich gerne kontaktieren.

1. Der Weg zur kantonalen Bewilligung


Für das Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung für Kategorie A benötigst du eine Bewilligung deines Wohnsitzkantons und musst mindestens 18 Jahre alt sein.


Das Gesuchformular um Erteilung eines Schiffsführerausweises für den Kanton Bern kannst du (hier) herunterladen oder ich kann dir ein Formular zustellen. Solltest du deinen Wohnsitz nicht im Kanton Bern haben, lies bitte die Wegleitung auf Seite 3 des Formulars.


Fülle das Formular aus. Lass dir auf der zweiten Seite von einem anerkannten Optiker oder einer Augenärztin deine Sehfähigkeit attestieren.


Falls du keinen schweizerischen Führerausweis für ein Fahrzeug hast, lass deine Personalien auf dem Formular von der Wohngemeinde bestätigen oder lege eine Kopie deines Niederlassungsausweises bei. Klebe ein aktuelles Passfoto auf den vorgesehenen Bereich auf dem Formular.


Bist du älter als 65, ist zusätzlich ein ärztliches Zeugnis nötig


Entscheide dich vor dem Absenden des Formulars, ob du mit der Software von der Vereinigung der kantonalen Schifffahrstämter für die Theorieprüfung lernen möchtest. Bitte bei Bedarf auf dem Formular ankreuzen.


Die Lernsoftware kannst du unter Punkt 2 «Der Weg zur Theorieprüfung» testen


Sende das ausgefüllte Gesuch mit den nötigen Unterlagen an folgende Adresse:


Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Schifffahrt

Schermenweg 5

Postfach

3001 Bern


Wenn alles in Ordnung ist, wird dir die Bewilligung für die theoretische und praktische Schiffsführerprüfung per Post zugestellt. Diese ist zwei Jahre gültig.







2. Der Weg zur Theorieprüfung


Zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung empfehle ich dir zwei Varianten.


Variante 1


Theorie-Lehrbuch und Software der Vereinigung der kantonalen Schifffahrtsämter.


Du bekommst mit dem Lehrbuch einen Code, mit dem du dich im Internet einloggen kannst und bequem am Computer, Tablet oder auf dem Handy üben und lernen kannst.


Hier kannst du die Lernapplikation testen (erfahre mehr)


Falls du dich für diese Variante entscheidest, bitte auf dem Gesuchformular ankreuzen.


Variante 2


Theorie-Lehrbuch und Software von BoatDriver


Hier kannst du die Lernapplikation testen (erfahre mehr)


Wenn du dich sicher fühlst, kannst du dich (hier) für die Theorieprüfung anmelden.



Ich wünsche dir viel Erfolg!













3. Der Weg zur praktischen Schiffsführerprüfung


Herzliche Gratulation! Du hast die Theorieprüfung bestanden und nun geht es aufs Wasser. 


Ich empfehle dir, erst nach bestandener Theorieprüfung mit der praktischen Ausbildung zu beginnen, weil dir dann schon vieles klar ist, das du direkt in die Praxis umsetzen kannst. Auch kannst du dich erst mit bestandener Theorieprüfung für die praktische Prüfung anmelden. Die Theorieprüfung ist zwei Jahre gültig.


Für die praktische Ausbildung auf dem Boot biete ich dir Intensivkurse an, welche auf 2 – 3 Wochen verteilt sind. So gelangst du schnell ans Ziel.


Mehr Infos unter Kosten


Folgendes ist für die praktische Prüfung zu beherrschen:


- Boot stoppen und stabilisieren

- Wenden an Ort

- Anlegen seitwärts (vorwärts und rückwärts)

- In Boxe fahren (vorwärts und rückwärts)

- Buglandung am Pfahl

- Mensch über Bord

- Standortbestimmung und Kursbestimmung auf der

  Seekarte

- Belegen des Bootes, Knoten

- Ankern

- Handling des Bootes


Die Anmeldung zur praktischen Prüfung nehmen wir nach gemeinsamer Absprache vor.


Ich wünsche dir gutes Gelingen!











Karin Tschanz

Motorbootsfahrlehrerin VSMS

Bärelänti 3, 2513 Twann

079 487 16 12